Rathaus aktuell
Verkaufsfläche in Streufdorf zu vermieten
In der Renkengasse in Streufdorf im Gebäude des Straufhain-Centers ist ab sofort eine Ladenfläche zu vermieten! Größe: 189 m².
Die Gemeinde bietet günstige Mietkonditionen!
Bisher war ein Schlecker-Markt dort eingemietet. Schlecker hat jedoch flächendeckend in Deutschland alle kleineren Filialen geschlossen. Mit im Gebäude befinden sich ein Bäckerladen, ein Getränkemarkt, und ein Friseur. Im Obergeschoss befindet sich der Kultursaal der Gemeinde mit Gaststätte.
Nachfragen unter: Tel.: 036875 / 65790, Frau Schreyer
Bauträger für Wohnungen in Straufhain gesucht!
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Straufhain, besonders im Ortsteil Streufdorf, sucht die Gemeinde einen Bauträger, der Wohnungen in der Gemeinde baut oder im vorhandenen Bestand umbaut. Bitte setzen Sie sich bei Interesse umgehend mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung!
Bundesfreiwilligendienst auch für Rentner!
Interessenten können sich gerne bei der Gemeindeverwaltung melden!
Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden können, sondern auch die bereits bestehenden Freiwilligendienste wie Freiwilliges soziales Jahr und Freiwilliges ökologisches Jahr ergänzen.
"Der neue Freiwilligendienst ist eine Einladung an Menschen jeden Alters, sich für die Allgemeinheit zu engagieren. Davon profitieren nicht nur wir alle, sondern auch die Freiwilligen selbst"
Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, nach oben gibt es keine Altersgrenze. Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Die Arbeitszeiten sind von 20 bis 40 Stunden / Woche flexibel. Normalerweise dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate, aber auch dies ist von 6 bis 18 Monaten variabel.
Während des BFD wird ein so genanntes Taschengeld gezahlt, das in der Regel für 40 Stunden bei 330 € + Unterkunft und Verpflegung liegt. Bei weniger Stunden entsprechend weniger.
Bei Interesse an Brennholz für den Privatgebrauch bitte im Rathaus in der Kasse bei Fr. Schreyer unter Tel-Nr. 036875/6579-17 registrieren lassen.
Die Gemeinde bittet um Unterstützung beim Wohnungsangebot!
Nach wie vor erhält die Gemeindeverwaltung viele Anfragen zu freien Wohnungen im Gemeindegebiet. Leider ist das Angebot, das der Verwaltung bekannt ist, sehr begrenzt. Deshalb wäre es zum gegenseitigen Vorteil, wenn Privatvermieter, die noch freie Kapazitäten haben, diese an die Gemeinde melden, damit gegebenenfalls eine kostenlose Vermittlung erfolgen kann. Auch freie Räumlichkeiten für kleinere Gewerbetreibende werden nachgefragt.
Alt und Jung!
Besonders gute Kombinationen können sich ergeben, wenn ältere Menschen allein in großen Häusern leben. Hier wäre es z. B. für junge Familien möglich, kostengünstig Wohnraum zu erwerben und zu sanieren und im Gegenzug Betreuungsdienste für die älteren Menschen zu leisten.
Melden Sie sich als Interessent für beide Seiten bei der Gemeindeverwaltung. Wir vermitteln gerne!
Gegen das Vergessen – Aktion „Ungeziefer“ jährt sich 2012 zum sechzigsten Mal. - Der Aufruf an Sie!
Das Zweiländermuseum Rodachtal sucht Erinnerungsstücke und Dokumente sowie Zeitzeugen zur Aktion Ungeziefer (auch im Bereich der staatlichen Organe).
Es wird um Unterstützung gebeten.
Kontakt:
Gästeinformation Gemeinde Straufhain Tel. 036875/6579-21 oder Zweiländermuseum Rodachtal Tel. 036875/50651.
Hintergrund:
„Aktion Ungeziefer“ war ein Tarnname einer vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR vorbereiteten und von der Volkspolizei durchgeführten Zwangsumsiedlungsaktion, in deren Verlauf zwischen Mai und Juni 1952 von der Staatsführung als „politisch unzuverlässig“ eingeschätzte Bürger mit ihren Familien zwangsweise von der innerdeutschen Grenze in das Landesinnere umgesiedelt wurden. Grundlage und Auslöser dieser Aktion war die vom Ministerrat am 26. Mai 1952 beschlossene „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“. Offiziell wurde die „Festigung“ der innerdeutschen Grenze als Ziel genannt.
Vielfach stellten Bürger sich dieser Zwangsmaßnahme entgegen, so dass die Umsiedlung nur unter Einsatz von Verstärkungskräften und um einige Tage verzögert stattfinden konnte. Die Streufdorfer Einwohner wehrten sich massiv gegen die Zwangsevakuierung.
Betroffene erzählen, dass sie samt Hab und Gut auf einen Güterwagen der Bahn regelrecht verladen wurden, sie losfuhren, ohne ein Ziel zu kennen. Angekommen, wies man ihnen eine Wohnung oder ein Haus zu, welches keineswegs wertmäßig dem entsprach, um das man sie gebracht hatte.